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Reisebedingungen von Hoffmann Moto Tours > info@moto-tours.de < http://www.moto-tours.de |
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AGBs | Reisen: Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Motorrad-Reisen ist auf den entsprechenden Seiten beschrieben. Weitere Leistungen schuldet Hoffmann Moto Tours nicht. Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Reiseteilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch Hoffmann Moto Tours zustande. |
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1. Zahlung: Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Hoffmann Moto Tours. Nach Abschluß des Reisevertrages erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung und einen Reiseversicherungsschein im Sinne §651 k Abs. 3 BGB. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird die in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Anzahlung fällig. Der restliche Reisepreis ist bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu zahlen. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Den Teilnahmepreis sowie die darin enthaltenen Leistungen entnehmen Sie den einzelnen Reisebeschreibungen. |
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2. Änderungen: Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. |
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3. Rücktritt: Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Er hat auch das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, daß statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Reiseteilnehmer und der Dritte gegenüber Hoffmann Moto Tours als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstehenden Mehrkosten. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer werden pauschal anteilige Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 30,- pro Person berechnet. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. |
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4.. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter: Die Firma Hoffmann Moto Tours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: 4.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch die Firma Hoffmann Moto Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Im Falle einer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 4.2 Bis 2 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer im Katalog und/oder in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir werden Sie nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon sofort in Kenntnis setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis zurück. 4.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Firma Hoffmann Moto Tours deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die der FirmaHoffmann Moto Tours im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. |
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5. Außergewöhnliche Umstände: Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Hoffmann Moto Tours als auch der Reiseteilnehmer den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Hoffmann Moto Tours für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Hoffmann Moto Tours ist in diesen Fällen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Beförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last. |
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6. Vorschriften: Hoffmann Moto Tours informiert den Reiseteilnehmer über die Bestimmungen von Pass-, Visa- Zoll- und Gesundheitsvorschriften seines Urlaubslandes. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, Besonderheiten in seiner Person und in der seiner Mitreisenden, die im Zusammenhang mit diesen Vorschriften von Wichtigkeit sind, zu offenbaren. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften in den von ihm bereisten Ländern selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Hoffmann Moto Tours bedingt sind. |
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8. Verkehrs-Vorschriften: Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er nimmt mit einem Motorrad an der Reise teil, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in fahrsicherem Zustand ist. Es gelten die Regeln der StVO und StVZO der jeweiligen Reiseländer, sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Es besteht seitens Hoffmann Moto Tours keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel) teilzunehmen. |
| 11. Reiseleiter: Die Reiseleiter (Tourguides) sind nicht berechtigt, für Hoffmann Moto Tours rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. |
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12.
Haftung: Der Reiseteilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von ihm eventuell verursachten Schäden (z.B.
Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für ausreichenden
Versicherungsschutz. Der Unterzeichnete stellt Hoffmann Moto Tours und
seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im
Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mitverursachten
Schadensereignis geltend gemacht werden. Die Haftung durch vorsätzliche
Schädigung und grobe Fahrlässigkeit durch Hoffmann Moto Tours bleibt
davon unberührt. Soweit Hoffmann Moto Tours die Dienste von Dritten in
Anspruch nimmt, steht Hoffmann Moto Tours lediglich für eine sorgfältige
Auswahl sowie für die übliche Überwachung ein. Hoffmann Moto Tours übernimmt
insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht
ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Die Haftung
gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz aus vertraglichen Ansprüchen
aus dem Reisevertrag ist außer für Körperschäden auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt soweit |
| 13. Reiserücktrittskosten-Versicherung/Motorrad-Schutzbrief |
| Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines Schutzbriefes (siehe Titelseite). |
| 14. Sonstiges: Gerichtsstand der Klagen gegen Hoffmann Moto Tours ist Würzburg. |
| 15. Veranstalter: Hoffmann Moto Tours, Semmelstraße 41, 97070 Würzburg. Tel.: 0931 / 52991 Fax: 0931/52979 |